Umpfarrung
Immer wieder werden wir gefragt: "Wenn ich aus Neuenkirchen wegziehe, kann ich trotzdem Gemeindemitglied bleiben?"
Z.B. beruflich, in eine Seniorenwohnung oder Pflegeheim in einem anderen Ort.
Ja, das geht, dazu müssen sie sich "umpfarren" lassen. Die Umpfarrung ist eine reine Verwaltungsangelegenheit. Sie müssen lediglich den blauen Bereich des Antragsformulars dazu ausfüllen. Alles Weitere wird vom Pfarrbüro erledigt und veranlasst.